UVV-Prüfung und Wartung
Die Berufsgenossenschaften fordern eine jährliche Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden" (Richtlinien für
kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232).
Diese Vorschrift gilt ohne Einschränkung für alle Gewerbetreibenden. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Herr Thomas Beutler wurde von der TÜV Akademie Frankfurt dazu ausgebildet und würde diese Prüfung unter Grundlage der BG-Regel "Kraftbetätige Tore" BGR 232/ DIN EN 12604 und DIN EN
124534 auch bei Ihnen durchführen.
Bei der Prüfung wird das Tor auf seine Sicherheit und seinen Zustand kontrolliert. Es wird ein Protokoll erstellt und eine Prüfplakette angebracht, ähnlich wie auch beim TÜV.
Die Prüfung an den kraftbetätigten Toren enthält keine eventuell erforderlichen Reparatur- oder Materialkosten. Diese müssten im Einzelfall gesondert berechnet werden. Für die Beseitigung eventueller Fehler, Schäden oder Wartungsarbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zur UVV-Prüfung beauftragen oder sich für weitere Informationen mit uns in Verbindung setzen. Mit dem folgenden Download können Sie sich schon vorab ein noch genaueres Bild von der Sicherheit durch Schließkraftsysteme machen.
Mittlerweile ist Herr Beutler auch Sachkundiger für Brandschutztüren und -tore. und kann Sie in wichtigen praxisrelevanten Fragen über vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz beraten und unterstützen. Außerdem ist er in der Lage, Probleme des betrieblichen Brandschutzes eigenständig für Sie zu lösen.
